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Theorie

 

Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet – in Berlin kann das sechs bis neun Wochen dauern – können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht

Unterrichtszeiten:

Für Klasse B   Mo. und Mi. jeweils um Uhr 18.40

Für Klasse A  nach Absprache


Umfang der theoretischen Ausbildung


Anzahl der Grundthemen zu je 90 Min.Anzahl der klassenspezifischen Themen zu je 90 Min.
Klasse A124
Klasse B122
Erweiterung von B auf A64
Erweiterung von A auf B62