Umfang der praktischen Ausbildung
Grundsätzlich gilt: Eine Mindestfahrstundenanzahl gibt es nicht, außer den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, die da wären für
Autobahn
Überlandfahrt
Beleuchtungsfahrt
Klasse A
180 Min
225 Min.
135 Min.
Klasse B
180 Min.
Erweiterung von B auf A
Erweiterung von A auf B
Erweiterung v. A1 auf A
90 Min.
45 Min.
Erweiterung v. A1 auf B
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