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Die theoretische Ausbildung

Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet - in Berlin kann das sechs bis neun Wochen dauern - können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.

Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht

       Unterrichtszeiten:

                                 Für Klasse B     Mo. und Mi. jeweils um Uhr 18.40

                                 Für Klasse A   nach Absprache

Umfang der theoretischen Ausbildung

 

Anzahl der Grundthemen zu je 90 Min.

Anzahl der klassenspezifischen Themen zu je 90 Min.

Klasse A

12

4

Klasse B

12

2

Erweiterung von B auf A

6

4

Erweiterung von A auf B

6

2

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